Das Prinzip der Meistbegünstigung im grenzüberschreitenden Ertragsteuerrecht
1. Aufl. 2005
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S. 19I. Einführung
1. Problemstellung
Meistbegünstigung ist ein weit verbreitetes, völkerrechtliches Prinzip, aber gleichzeitig auch einer der derzeit am kontroversiellsten diskutierten Themenbereiche im Internationalen Steuerrecht. Während die Gewährung von Meistbegünstigung in anderen Bereichen des Völkerrechts akzeptiert wird und zur internationalen Gepflogenheit gehört, sind manche der Überzeugung, dass dies für das Steuerrecht nicht gelten soll.
Die Steuerhoheit ist eine der bestgehütetsten Kompetenzen eines Völkerrechtssubjekts. Auf europäischer Ebene haben die Mitgliedstaaten beispielsweise die Zuständigkeit für die Ertragsteuern gerade nicht an die Gemeinschaft abgegeben. Harmonisierungsbestrebungen in diesen Bereichen gehen daher nur sehr schleppend voran. Verkehrs- und Verbrauchsteuern erscheinen für die Mitgliedstaaten hingegen weniger sensibel, sodass hier bereits größere Fortschritte erzielt wurden.
Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass Staaten einer auf das Ertragsteuerrecht wirkenden Meistbegünstigung restriktiv gegenüberstehen. Diese würde ihnen die Kompetenz nehmen zu entscheiden, welchem Staat sie in welchem Umfang bestimmte steuerliche Vergünstigungen gewähren...