Grundbuch neu
2. Aufl. 2012
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S. 232. Grundbegriffe
2.1. Grundstück
Ein Grundstück ist die kleinste vermessungstechnische Einheit. Grundstücke sind jene Teile einer Katastralgemeinde, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermessungsgesetzes als solche im Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind oder später durch Grundbuchsbeschluss neu gebildet werden. (Ein Grundstück ist jener Teil einer Katastralgemeinde, der im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster als solcher mit einer eigenen Nummer bezeichnet ist).
2.2. Katastralgemeinde
Eine Katastralgemeinde ist jener Teil der Erdoberfläche, der im Grundsteuerkataster oder später im Grenzkataster als solche namentlich bezeichnet ist. Es handelt sich um eine einheitliche Verwaltungseinheit von Grundbuch und Kataster.
2.3. Hauptbuch
Die Grundbuchseinlagen je einer Katastralgemeinde bilden zusammen ein Hauptbuch.
Das Hauptbuch ist zur Aufnahme der Grundbuchseintragungen bestimmt und in „Grundbücher“ gegliedert, die jeweils zur Katastralgemeinde korrespondieren (das heißt, dass die Begriffe „Katastralgemeinde“, „Grundbuch“ und „Hauptbuch“ im Prinzip idente Formulierungen sind).
2.4. Einlage
Die Einlage dient zur Aufnahme des Grundbuchskörpers. Eine Grundbuchsei...