Grundbuch neu
2. Aufl. 2012
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S. 5Vorwort
Die Umstellung des händisch geführten Grundbuchs auf das automationsunterstützt geführte Grundbuch erfolgte in den Jahren 1981 (Inkrafttreten des Grundbuchsumstellungsgesetzes mit )bis 1992 (die technische Programmierung der Grundstücksdatenbank erfolgte bereits in den Siebzigerjahren). Seit der Umstellung gab es nur wenige (technische) Änderungen der GDB, die Datenbank ist daher gewissermaßen „in die Jahre“ gekommen und bedurfte schon allein aus diesem Grund einer Erneuerung.
Hohe Anforderungen an die Grundstücksdatenbank und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) auch im Grundbuch machten eine grundlegende Erneuerung notwendig. Die Justiz führt nun die grundbuchsrelevanten Daten in einer eigenen, vom Kataster getrennten Datenbank.
Die Grundbuchs-Novellen 2008 und 2012 schafften die rechtliche Grundlage für die Umstellung auf eine neue Datenbank und bewirkten darüber hinaus auch Verbesserungen des Grundbuchs- und Vermessungswesens. In der GDB-NEU wurden die Eingabeprozesse beschleunigt, die Abfragemöglichkeiten erweitert und die Integration weiterer Verfahren ermöglicht. Die Grundbuchsnovellen 2008 und 2012 bewirkten somit auch wesentliche Änderungen i...