Unzulässige Klauseln in Mietverträgen

1. Aufl. 2009

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Unzulässige Klauseln in Mietverträgen (1. Auflage)

IV. Anhang: Wissenswertes aus dem Steuerrecht – Die Vertragsgebühr nach dem GebG

Manche Rechtsgeschäfte unterliegen einer Rechtsgeschäftsgebühr. Zu diesen zählt gem § 33 TP 5 der Bestandvertrag. Gebühren nach dem Gebührengesetz sind keine Gebühren für eine Gegenleistung, sondern Steuern. 582

a) Welche Verträge unterliegen der Gebühr?

Der Gebühr iSd GebG unterliegen nur jene Rechtsgeschäfte, über die eine Urkunde errichtet wird. Die schriftliche Annahme eines Angebots löst die Gebühr aus. Keine Gebühr fällt an, wenn ein schriftliches Anbot mündlich angenommen wird (§ 15 Abs 1 und 2 GebG).

b) Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich kann im Mietvertrag vereinbart werden, wer die Kosten für die Gebühr wirtschaftlich zu tragen hat. IdR wird sie dem Mieter verrechnet, was also zulässig ist. Davon zu unterscheiden ist die Frage, wer Gebührenschuldner iSd GebG ist, das sind nämlich grundsätzlich beide Vertragspartner. Sie haften dem FA zur ungeteilten Hand (§ 28 Abs 1 und 6 GebG). Bei der Gebühr für Bestandverträge (im Speziellen) normiert allerdings § 33 TP 5 Abs 5 Z 1 GebG iVm § 4, 7, 9 AVOG, dass der Bestandgeber zur Selbstbemessung und Abfuhr an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern seines Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts, des ...

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