Unzulässige Klauseln in Mietverträgen
1. Aufl. 2009
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III. Besonderer Teil: Die einzelnen Klauseln
A) Vertragliche Regelungen in Hinblick auf Überlassung, Erhaltung und Benützung des Mietobjekts
a) Erhaltungspflicht nach § 1096 ABGB
Die Erhaltungspflicht ist nach ABGB zu beurteilen, wenn es sich um ein Mietobjekt handelt, das dem Voll- oder Teilausnahmebereich des MRG angehört.
Gem § 1096 ABGB hat der Vermieter das Bestandstück auf eigene Kosten in brauchbarem Stande zu übergeben 267 und zu erhalten 268 und die Bestandinhaber in dem bedungenen Gebrauch nicht zu stören. 269 Ist das Bestandstück bei der Übergabe derart mangelhaft oder ...