Unzulässige Klauseln in Mietverträgen

1. Aufl. 2009

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Unzulässige Klauseln in Mietverträgen (1. Auflage)

III. Besonderer Teil: Die einzelnen Klauseln

A) Vertragliche Regelungen in Hinblick auf Überlassung, Erhaltung und Benützung des Mietobjekts

A) Vertragliche Regelungen in Hinblick auf Überlassung, Erhaltung und Benützung des Mietobjekts

a) Erhaltungspflicht nach § 1096 ABGB

Die Erhaltungspflicht ist nach ABGB zu beurteilen, wenn es sich um ein Mietobjekt handelt, das dem Voll- oder Teilausnahmebereich des MRG angehört.

Gem § 1096 ABGB hat der Vermieter das Bestandstück auf eigene Kosten in brauchbarem Stande zu übergeben 267 und zu erhalten 268 und die Bestandinhaber in dem bedungenen Gebrauch nicht zu stören. 269 Ist das Bestandstück bei der Übergabe derart mangelhaft oder wird es während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft, dass es zu dem bedungenen Gebrauch nicht taugt, so ist der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Mietzinses befreit. Auf diese Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher Sachen im Voraus nicht verzichtet werden.

§ 1096 ABGB enthält somit drei wesentliche Elemente:

Nach § 1096 Satz 1 leg cit ist der Vermieter verpflichtet, den Mietgegenstand in brauchbarem Zustand zu übergeben und zu erhalten. Die Beweisla...

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