Unternehmenssanierung zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht
1. Aufl. 2006
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III. Harmonisierung als Antwort des Europäischen Gesetzgebers
Mit Frühjahr 2003 hat die Konkursverschleppungshaftung auch ihren Platz auf der europäischen Agenda gefunden. Im Aktionsplan () derS. 44 Kommission wird – als Maßnahme zur Stärkung der Verantwortlichkeit der Direktoren – die Ausarbeitung einer europäischen Regelung zur Konkursverschleppungshaftung ausdrücklich empfohlen und unter die mittelfristig zu verwirklichenden Maßnahmen eingereiht. Die Kommission folgt damit dem Vorschlag der Winter-Gruppe (High Level Group), die – unter der programmatischen Vorgabe eines europaweit gleichwertigen Gläubigerschutzes – die Einführung einer europäischen Rahmenbestimmung für eine Insolvenzverschleppungshaftung angeregt hatte. Die Winter-Gruppe konnte sich dabei auf Vorarbeiten stützen, die bereits 1998 – im Rahmen einer Untersuchung zum europäischen Konzernrecht – von einer Gruppe vornehmlich deutscher Rechtsexperten geleistet worden waren.
Inhaltlich war geplant, die Rahmenbestimmung an die angelsächsischen Regeln zum wrongful trading anzulehnen. Sie sollte – wie diese – bereits im Vorfeld der Zahlungsunfähigkeit greifen, wenn absehbar ist, dass das Unternehmen nicht mehr in der La...