Organe von Unternehmen in Recht und Rechnungswesen
1. Aufl. 2019
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1. S. 120Ausgangslage
Nach der aktienrechtlichen Struktur lassen sich drei Phasen des Jahresabschlusses konstatieren, wobei die Organtrias Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung in unterschiedlicher Intensität zwischen dem Bilanzstichtag und der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, dh mit dem Entstehen des Anspruchs über die Dividendenausschüttung, zusammenwirken: Dem Vorstand als Geschäftsführungs- und Leitungsorgan kommt die Aufgabe der Rechnungslegung zu; er hat innerhalb von 5 Monaten ab dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss samt Gewinn-und Verlustrechnung und Lagebericht, den Vorschlag für die Gewinnverwendung sowie – bei Vorliegen der Voraussetzungen – den Corporate Governance-Bericht, die nicht-finanzielle Berichterstattung und einen Bericht über die Zahlung an staatliche Stellen aufzustellen. Die Aufstellung der Jahresabschlusses bedeutet die zusammenfassende Übernahme des Zahlenwerks der Buchführung in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Vornahme der notwendigen Abschlussbuchungen. Die Aufstellung endet mit der Weiterleitung des fertigen Entwurfs an den Aufsichtsrat (§ 96 AktG, § 222 UGB). Parallel zur Aufstellung hat der Abschlussprüfer die Unterlagen zu prüfen un...