Unternehmensfortführung in der Krise
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. S. 69Einleitung
Die Fortführung des Unternehmens im Insolvenzverfahren ist eine der zentralen Aufgaben des Insolvenzverwalters. Das zeigt sich bereits daran, dass er gem § 81a Abs 3 IO unverzüglich, daher unmittelbar nach Verfahrenseröffnung, zu prüfen hat, ob das schuldnerische Unternehmen fortgeführt oder wiedereröffnet werden kann. Bis zur Berichtstagsatzung hat er zu prüfen, ob eine (dauerhafte) Fortführung möglich ist (Satz 2 Z 1 leg cit). Er muss das Unternehmen erst dann schließen, wenn aufgrund von Erhebungen feststeht, dass anders eine Erhöhung des Ausfalls, den die Insolvenzgläubiger erleiden, nicht vermeidbar ist (§ 115 Abs 1 IO). Da es sich bei der Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter offenbar um eine der wichtigsten Pflichten des Insolvenzverwalters handelt, lohnt es, den Versuch zu unternehmen, einen Überblick über die Pflichtensituation des Insolvenzverwalters und des Gerichtes bei der Frage der Unternehmensfortführung in der Insolvenz zu gewinnen. Der gegenständliche Beitrag soll einen derartigen Versuch darstellen.
Bevor eine Analyse sinnvoll ist, erscheint es angebracht, den geschichtlichen Hintergrund darzustellen, ebenso wie die Frage zu beantworten, welchem Zweck die Unternehm...