Das neue UGB
2. Aufl. 2007
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S. 459Anhang XIV
Erläuterungen zur Regierungsvorlage eines Strukturanpassungsgesetzes 2006 – StruktAnpG 2006, 1434 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
VORBLATT
Probleme:
Einkommensteuergesetz 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988 und Bundesabgabenordnung: Mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG, BGBl I Nr 120/2005) ist das bisherige allgemeine Handelsrecht grundlegend erneuert worden. An die Stelle des bisherigen Handelsgesetzbuches tritt das Unternehmensgesetzbuch, das künftig nicht auf Kaufleute, sondern auf Unternehmer anzuwenden ist. Das neue Recht tritt mit in Kraft. Da gegenwärtig im Einkommensteuergesetz 1988 an das bisherige Handelsrecht angeknüpft wird, ergibt sich im Bereich der steuerlichen Gewinnermittlung, sowie des Körperschaftsteuergesetzes 1988 und der Bundesabgabenordnung ein Anp467assungsbedarf.
Bewertungsgesetz 1955: Die Gemeinde erhebt auf Grundlage von Einheitswert-/Grundsteuermessbetragsbescheiden des Finanzamtes die Grundsteuer, verfügt jedoch über wesentliche Teile von bewertungsrechtlich relevanten Daten aus anderen Gründen (Baubehörde). Dadurch hat der Bürger zwei Ansprechpartner in Bau(grundstücks)angelegenheiten.
Ziele und Lösungen:
Einkommensteuergesetz 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988 und Bundesabgabenordnung: Anpassung der Vorschriften über die steuerliche Gewinnermittlung an das im Bereich des