Dehn/Krejci

Das neue UGB

Die Handelsrechtsreform im Überblick nach dem HaRÄG, PuG und ÜbRÄG 2006 – Berücksichtigung der steuerlichen Anpassung durch StruktAnpG 2006, 2. Wartungserlass 2006 EStR 2000, RV zum BudgetbegleitG 2007 – Gesetzesänderungen und Erläuterungen

2. Aufl. 2007

ISBN: 978-3-7073-1177-8

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Das neue UGB (2. Auflage)

S. 457Anhang XIII

Auszug aus dem Bericht des Justizausschusses zu einem Publizitätsrichtlinie-Gesetz – PuG, 1523 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Zu Artikel 1 (Änderung des Firmenbuchgesetzes)

Zu Z 1

(§ 4 Z 6 FBG)

Mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz, BGBl. I Nr. 120/2005, wurde in den §§ 160 und 171 UGB der Begriff der „Vermögenseinlage“ durch den Begriff „Haftsumme“ ersetzt. Dies soll nunmehr auch bei dem entsprechenden Eintragungstatbestand nachvollzogen werden.

5a und § 6 Z 4 FBG)

Auch hinsichtlich des Firmenbuchgesetzes sehen die Regierungsvorlagen für ein Publizitätsrichtlinie-Gesetz und ein Genossenschaftsrechsänderungsgesetz 2006 parallele, jeweils mit der behandelten Materie zusammenhängende Änderungen vor. Dabei sollen die eher technischen Änderungen aus der Regierungsvorlage für ein GenRÄG 2006 in das Publizitätsrichtlinie-Gesetz übernommen werden.

Zu Artikel 2 (Änderung des Unternehmensgesetzbuches)

Zu Z 1 (§ 32 Abs. 1 UGB):

Mit der Änderung dieser Bestimmung soll ein im Handelsrechts-Änderungsgesetz unterlaufenes Redaktionsversehen bereinigt werden.

Zu Z 2 (§ 283 UGB):

In der Aufzählung der Bestimmungen, zu deren Befolgung die Zwangsstrafen nach § 283 UGB anhalten sollen, ist auch noch § 248 UGB erwähnt. Diese Bestimmung wurde aber durch das Rechnungslegungsän...

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