Das neue UGB
2. Aufl. 2007
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S. 455Anhang XII
Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu einem Publizitätsrichtlinie-Gesetz – PuG, 1427 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Zum Artikel 2 Änderungen des Unternehmensgesetzbuches
Zur Z 1 (§ 189 UGB):
Schon bisher knüpft die kaufmännische Rechnungslegungspflicht an das Bestehen eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs an. Hier soll klargestellt werden, dass diese betriebliche Betrachtungsweise beibehalten werden kann. Da auch steuerrechtlich für Zwecke der Gewinnermittlung auf den Betrieb abgestellt wird, soll im Interesse der weiteren Vereinheitlichung der unternehmensrechtlichen Rechungslegungspflicht mit der steuerrechtlichen Gewinnermittlung auch die Umsatzgrenze von 400 000 Euro gemäß § 189 Abs. 1 Z 2 betriebsbezogen anzuwenden sein. Dabei ist jeweils auf den einzelnen, einheitlichen Betrieb abzustellen, wobei mehrere Betriebe dann zu einem einheitlichen Betrieb zusammenzufassen sind, wenn sie organisatorisch, wirtschaftlich oder technisch als einheitlicher Betrieb anzusehen sind. Der Begriff „einheitlicher Betrieb“ stellt sicher, dass der Unternehmer sein Unternehmen nicht willkürlich zur Umgehung der Rechnungslegungspflicht in Betriebe...