Dehn/Krejci

Das neue UGB

Die Handelsrechtsreform im Überblick nach dem HaRÄG, PuG und ÜbRÄG 2006 – Berücksichtigung der steuerlichen Anpassung durch StruktAnpG 2006, 2. Wartungserlass 2006 EStR 2000, RV zum BudgetbegleitG 2007 – Gesetzesänderungen und Erläuterungen

2. Aufl. 2007

ISBN: 978-3-7073-1177-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Das neue UGB (2. Auflage)

S. 454Anhang X

Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage eines Übernahmerechts-Änderungsgesetzes 2006 – ÜbRÄG 2006, 1334 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Zu Artikel 2 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Z 1 (§ 243a):

Die Umsetzung von Art. 10 der RL erfolgt nicht im ÜbG, weil die neuen Informationspflichten unabhängig von Übernahmeangeboten von allen von der RL betroffenen, also börsenotierten Gesellschaften zu erfüllen sind. Da die Angaben gemäß Art. 10 Abs. 2 der RL im Lagebericht zu erfolgen haben, bietet sich als sedes materiae das HGB – konkret eine an § 243 anschließende Bestimmung – an.

In der neuen Regelung werden – in Anlehnung an den Wortlaut der RL – die anzuführenden Umstände aufgezählt. Die Angaben nach Art. 10 Abs. 1 lit. b, f und g der RL finden sich zusammengefasst in Z 2; bei der Umsetzung von Z 6 und 7 soll durch die Einschränkung der Angabepflicht auf sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen bzw. Befugnisse erreicht werden, dass der Umfang des Lageberichts sich nicht unnötig erweitert.

Eine ausdrückliche Umsetzung von Art. 10 Abs. 3 der RL erscheint nicht erforderlich, da der dort verlangte erläuternde Bericht be...

Daten werden geladen...