Das neue UGB
2. Aufl. 2007
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Vorwort zur ersten Auflage
Das Handelsrechts-Änderungsgesetz – HaRÄG, BGBl I Nr 120/2005, erneuert das bisherige allgemeine Handelsrecht von Grund auf. Es macht aus dem im Jahre 1939 in Österreich eingeführten deutschen HGB in zentralen Partien erstmals ein eigenständiges österreichisches Gesetzbuch. Erstmals deshalb, weil einst auch das Allgemeine Handelsgesetzbuch nichts anderes als das Deutsche Allgemeine Handelsgesetzbuch war.
Der Prozess der Emanzipation des österreichischen vom deutschen Handelsrecht begann bereits mit dem Rechnungslegungsgesetz, das gegenüber der deutschen Rechnungslegungsrechtsreform weitgehende Eigenständigkeit entwickelte. Ebenso wenig wie das neue deutsche Rechnungslegungsrecht übernahm Österreich die deutsche Handelsrechtsreform 1998, mag sie auch den Anstoß für die österreichische Reform gegeben haben. Sie fiel jedoch erheblich konsequenter aus. Die österreichische Handelsrechtsreform
verabschiedet sich auf radikale Weise vom überkommenen Kaufmannsbegriff;
sie macht dadurch aus dem bisherigen Handelsrecht das Unternehmensrecht und benennt konsequent das HGB in UGB um;
sie transferiert Regelungen, die auf allgemeinen und keineswegs nur handelsrechtlichen ...