Mehrkosten beim Bauvertrag
2. Aufl. 2022
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S. 1006. Bauwirtschaftliche Grundlagen
Bauwirtschaftliche Mehrkostenforderungen aufgrund eines gestörten Bauablaufs sind mittlerweile zu ständigen Begleitern auf Baustellen aller Größenordnungen geworden. Dabei sieht sich der öffentliche Auftraggeber fast ausschließlich mit Mehrkostenforderungen konfrontiert, deren Nachweise häufig auf bauwirtschaftlichen Annahmen bzw Herleitungen aus der bauwirtschaftlichen Literatur aufgebaut sind. Dies verleitet die Auftragnehmer dazu, die Auswirkungen von Leistungsstörungen nicht oder nur ungenügend zu dokumentieren. Das verwundert nicht, da weder die Regelungen aus dem § 1168 ABGB, aus bekannten Vertragsnormen wie ÖNORM B 2110 und ÖNORM B 2118, aus anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von öffentlichen Auftraggebern noch die geltende Rechtsprechung in Österreich klare und eindeutige Aussagen liefern, wie ein korrekter Nachweis der Auswirkungen auf die Leistungserbringung bei Leistungsstörungen vertrags- und gesetzeskonform aufzubauen ist. Die folgenden Kapitel 6 bis 9 versuchen die rechtlichen bzw gesetzlichen Grundlagen aus den Kapiteln 1 bis 5 bauwirtschaftlich umzusetzen.
Folgende Fragen treten regelmäßig bei der Prüfung von Mehrkostenforderungen auf:
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