Mehrkosten beim Bauvertrag
2. Aufl. 2022
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S. 11. Rechtliche Grundlagen – Einführung und Problemstellung
Georg Kodek
In den letzten Jahren sehen sich Bauherren häufig mit teilweise äußerst aggressivem Claiming konfrontiert. Wichtigste Anspruchsgrundlage ist dabei die Regelung des § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB. Demnach gebührt dem Unternehmer, wenn er durch Umstände, die auf Seiten des Bestellers liegen, „durch Zeitverlust bei der Ausführung des Werkes verkürzt“ wurde, eine „angemessene Entschädigung“. Damit rückte in den letzten Jahren eine lange Zeit wenig diskutierte Bestimmung in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Hintergrund sind Entwicklungen in der Baubranche, namentlich die dort bestehende geringe Ertragslage, die dazu führt, dass viele meinen, nur mit (teils äußerst aggressivem) „Claiming“ Gewinne erwirtschaften zu können. Diese Entwicklungen hat Lechner anschaulich skizziert, der auch zu Recht beklagt hat, dass diese Entwicklung zusammen mit der Ausschreibungs- und Vergabepraxis vielfach zu einem Vertrauensverlust geführt hat. Besorgniserregend ist auch, dass das Einfordern von „Mehrkosten“ besonders weit im Bereich öffentlicher Aufträge verbreitet sein dürfte. Zu Recht mahnt der Rechnungshof hier zu Vorsicht.
Gerade für öffentliche Auftraggeber erg...