Finanzstrafrecht 1992-2002
1. Aufl. 2006
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S. 895Internationale Aspekte
Das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Zur Umsetzung der im Jahre 1994 verabschiedetenBetrugsbekämpfungsstrategie der Europäischen Kommission
Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Universität Bayreuth
A. Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
I. Entstehungsgeschichte des Übereinkommens
1. Umstellung auf die Eigenfinanzierung als Ausgangspunkt für den Schutz der EG-Finanzinteressen
3. Ausweitung des Anwendungsbereichs der nationalen Strafvorschriften auf die EG-Finanzinteressen
a) Strafrechtlicher Schutz der Einnahmen der EG
c) Strafbarkeit juristischer Personen
4. Ausmaß und Erscheinungsformen der Handlungen zum Nachteil der EG-Finanzinteressen
b) Erscheinungsformen des deliktischen Verhaltens
II. Inhalt des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der EG im einzelnen
1. Derzeit geltende Rechtslage
2. Umsetzungsvorschlag des Bundesjustizministeriums
a) Schutz der Einnahmen de lege ferenda – § 370 AO
b) Schutz der Ausgaben de lege ferenda – § 264 StGB
1. Einfügung der Straftatbestände in die nationalen Strukturen
2. Fehlen eines einheitlichen Subventionsbegriffs
3. Verzicht auf das Erfordernis der Bezeichnung einer Tatsache als „subventionserheblich“
5. Fehlende Normierung weiterer Regelbeispiele für besonders schwere Fälle
B. Zusatzprotokolle zu dem Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EG
I. Erstes Zusatzprotokoll: Protokoll zur Bekämpfung der Korruption
1. Inhalt des ersten Zusatzprotokolls
1. Inhalt des zweiten Zusatzprotokolls
2. Umsetzung des zweiten Zusatzprotokolls in der Bundesrepublik Deutschland
I. Inhalt der Verordnung Nr 2988/95
II. Inhalt der Verordnung Nr 2185/96
III. Kritische Würdigung der Verordnungen
D. Neuere Entwicklungen: Amsterdamer Vertrag und Corpus Juris
1. Art 280 EGV nF – Betrugsbekämpfung
2. Begründung einer eigenen Strafrechtskompetenz der EG
4. Bestimmungen des EU-Vertrages über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
1. Überblick über den Inhalt des Corpus Juris
2. Überarbeitung und Ergänzung der vorgelegten Regelungen des Corpus Juris
S. 897Einführung
Der Schutz der eigenen finanziellen Interessen ist seit Jahren ein vorrangiges Anliegen der Mitgliedstaaten und der Organe der EG. Dabei wird bei den Bemühungen um einen effizienten und wirksamen Schutz der EG-Finanzinteressen vor Unregelmäßigkeiten und betrügerischen Handlungen von der Erkenntnis ausgegangen, daß ein solcher effektiver Schutz nur durch die Angleichung der verwaltungsrechtlichen Sanktionen und insbesondere auch der strafrechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten zu erzielen sein wird. Deshalb dominiert der Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen seit Jahren die Diskussion über die Harmonisierung des Strafrechts in der EG. In der Tat wurden in diesem Bereich weitgehende Erfolge auf dem Weg zu einer Angleichung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten erzielt, die die Ergebnisse in anderen Bereichen wie dem Wirtschaftsstrafrecht im allgemeinen oder dem Umweltstrafr...