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Leitner (Hrsg.)

Finanzstrafrecht 1992-2002

Aktualisierte Beiträge der Finanzstrafrechtlichen Tagungen 1996–2002

1. Aufl. 2006

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Finanzstrafrecht 1992-2002 (1. Auflage)

S. 895Internationale Aspekte

Das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Zur Umsetzung der im Jahre 1994 verabschiedetenBetrugsbekämpfungsstrategie der Europäischen Kommission

Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Universität Bayreuth

Inhaltsverzeichnis

Einführung

A. Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

I. Entstehungsgeschichte des Übereinkommens

1. Umstellung auf die Eigenfinanzierung als Ausgangspunkt für den Schutz der EG-Finanzinteressen

2. Rechtsprechung des EuGH im Griechischen Mais-Fall als Impuls für eine globale Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission

3. Ausweitung des Anwendungsbereichs der nationalen Strafvorschriften auf die EG-Finanzinteressen

a) Strafrechtlicher Schutz der Einnahmen der EG

b) Schutz der Ausgaben der EG

c) Strafbarkeit juristischer Personen

4. Ausmaß und Erscheinungsformen der Handlungen zum Nachteil der EG-Finanzinteressen

a) Umfang des Schadens

b) Erscheinungsformen des deliktischen Verhaltens

II. Inhalt des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der EG im einzelnen

III. Geplante Umsetzung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der EG in der Bundesrepublik Deutschland

1. Derzeit geltende Rechtslage

2. Umsetzungsvorschlag des Bundesjustizministeriums

a) Schutz der Einnahmen de lege ferenda – § 370 AO

b) Schutz der Ausgaben de lege ferenda – § 264 StGB

IV. Kritische Stellungnahme zu dem Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EG und zur geplanten Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland

1. Einfügung der Straftatbestände in die nationalen Strukturen

2. Fehlen eines einheitlichen Subventionsbegriffs

3. Verzicht auf das Erfordernis der Bezeichnung einer Tatsache als „subventionserheblich“

4. Fehlende Festschreibung des Schuldgrundsatzes in dem Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der EG

5. Fehlende Normierung weiterer Regelbeispiele für besonders schwere Fälle

B. Zusatzprotokolle zu dem Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EG

I. Erstes Zusatzprotokoll: Protokoll zur Bekämpfung der Korruption

1. Inhalt des ersten Zusatzprotokolls

2. Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind

3. Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die Korruptionsbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland

II. Zweites Zusatzprotokoll: Protokoll über die Strafbarkeit juristischer Personen und die Geldwäsche

1. Inhalt des zweiten Zusatzprotokolls

2. Umsetzung des zweiten Zusatzprotokolls in der Bundesrepublik Deutschland

III. Drittes Zusatzprotokoll: Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der EG durch den EuGH im Wege der Vorabentscheidung

C. Verordnungen Nr 2988/95 über den Schutz der finanziellen Interessen der EG und Nr 2185/96 über die Kontrollbefugnisse der Kommission im Bereich der Betrugsbekämpfung

I. Inhalt der Verordnung Nr 2988/95

II. Inhalt der Verordnung Nr 2185/96

III. Kritische Würdigung der Verordnungen

1. Verordnung Nr 2988/95

2. Verordnung Nr 2185/96

D. Neuere Entwicklungen: Amsterdamer Vertrag und Corpus Juris

I. Amsterdamer Vertrag

1. Art 280 EGV nF – Betrugsbekämpfung

2. Begründung einer eigenen Strafrechtskompetenz der EG

3. Weitere Verbesserungen zur Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten gegen die EG-Finanzinteressen im EG-Vertrag

4. Bestimmungen des EU-Vertrages über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

II. Corpus Juris der strafrechtlichen Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

1. Überblick über den Inhalt des Corpus Juris

a) Besonderer Teil

b) Allgemeiner Teil

c) Strafprozeßrecht

2. Überarbeitung und Ergänzung der vorgelegten Regelungen des Corpus Juris

E. Zusammenfassende Würdigung

S. 897Einführung

Der Schutz der eigenen finanziellen Interessen ist seit Jahren ein vorrangiges Anliegen der Mitgliedstaaten und der Organe der EG. Dabei wird bei den Bemühungen um einen effizienten und wirksamen Schutz der EG-Finanzinteressen vor Unregelmäßigkeiten und betrügerischen Handlungen von der Erkenntnis ausgegangen, daß ein solcher effektiver Schutz nur durch die Angleichung der verwaltungsrechtlichen Sanktionen und insbesondere auch der strafrechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten zu erzielen sein wird. Deshalb dominiert der Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen seit Jahren die Diskussion über die Harmonisierung des Strafrechts in der EG. In der Tat wurden in diesem Bereich weitgehende Erfolge auf dem Weg zu einer Angleichung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten erzielt, die die Ergebnisse in anderen Bereichen wie dem Wirtschaftsstrafrecht im allgemeinen oder dem Umweltstrafr...

Finanzstrafrecht 1992-2002

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