Finanzstrafrecht 1992-2002
1. Aufl. 2006
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 734Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren und Absprachen im Steuerstrafverfahren
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Bayreuth
B. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren
I. Funktionen der tatsächlichen Verständigung
1. Tatsächliche Verständigung über sog „gemischte Fragen“
3. Tatsächliche Verständigung bei abgeschlossenen Sachverhalten im Rechtsbehelfsverfahren
IV. Bindungswirkung der tatsächlichen Verständigung
1. Praktische Bedeutung der Rechtsnatur
2. Herleitung aus Treu und Glauben
V. Voraussetzungen der tatsächlichen Verständigung
1. Erfordernis eines Konkretisierungsspielraums
2. Unwirksamkeit der Vereinbarung offensichtlich unzutreffender Ergebnisse
4. Erfordernis der Schriftlichkeit
VI. Rechtswirkungen der tatsächlichen Verständigung
1. Verpflichtung der Finanzbehörde und Einwendungsausschluss für den Steuerpflichtigen
2. Grenzen der Wirksamkeit der tatsächlichen Verständigung
3. Fehlende Anfechtbarkeit bestandskräftiger Steuerbescheide
C. Auswirkungen einer tatsächlichen Verständigung auf das Steuerstrafverfahren
II. Straflosigkeit der Nichteinhaltung einer tatsächlichen Verständigung
III. Aussagen im Rahmen der tatsächlichen Verständigung als Geständnis des Steuerpflichtigen?
IV. Schadenswiedergutmachung im Rahmen der tatsächlichen Verständigung
V. Faktische Auswirkungen der tatsächlichen Verständigung auf das Steuerstrafverfahren
D. Absprachen im Steuerstrafverfahren
I. Grundsätzliche Anerkennung der Absprachen im Strafverfahren
II. Voraussetzungen einer Absprache
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben
2. Anforderungen des Bundesgerichtshofs an Absprachen im Strafprozess
III. Gegenstand der Absprachen
IV. Kooperative Gesamtbereinigung im Rahmen des Besteuerungs- und des Steuerstrafverfahrens
1. Notwendigkeit einer kooperativen Gesamtbereinigung
2. Vorgehensweise bei der kooperativen Gesamtbereinigung
3. Einzuhaltende Grenzen bei der kooperativen Gesamtbereinigung
S. 736A. Einführung
Die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht kompliziert ist, wird allgemein anerkannt. Um den Schwierigkeiten bei der Strafrechtsanwendung aus dem Weg zu gehen, besteht häufig das Bedürfnis, dass sich die am Steuerstrafverfahren Beteiligten über steuerrechtliche Fragen einigen und ein Arrangement treffen. Die Bereitschaft zum Einlenken auf der Seite des Steuerpflichtigen ist besonders groß, wenn die strafrechtliche Verantwortung wegen einer Steuerhinterziehung im Raum steht und man sich durch ein Nachgeben auf der steuerlichen Seite Vorteile für das drohende Strafverfahren erhofft, möglicherweise sogar mit Straffreiheit rechnet, jedenfalls aber eine mildere Sanktion oder eine Verfahrenserledigung ohne öffentliche Hauptverhandlung erkaufen möchte. Aus der Sicht der Strafverfolgungsbehörden stellt die Bereitschaft der Steuerpflichtigen oder der von ihnen beauftragten Steuerberater, strafrechtlich relevante Sachverhalte einzuräumen, wenn im Gegenzug dazu bestimmte Streitpunkte nicht aufgegriffen werden, ein großes Problem d...