Finanzstrafrecht 1992-2002
1. Aufl. 2006
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S. 398Schätzung im Abgabenrecht und Finanzstrafrecht
Schätzung im Abgabenrecht
Sektionschef iR Dr. Wolfgang Ellinger, Wien
3. Wesen und Ziel der Schätzung
4. Schätzungen im Zusammenhang mit Verletzungen der Mitwirkungspflicht (§ 184 Abs 1 und 2 BAO)
S. 3991. Einleitung
Gegenstand der nachstehenden Ausführungen ist die Schätzung iSd § 184 BAO, welcher Bestimmung zufolge die Abgabenbehörde verpflichtet ist, die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, soweit sie diese nicht ermitteln oder berechnen kann (s § 184 Abs 1 BAO) oder wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabevorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn solche Aufschreibungen bestimmte näher umschriebene Mängel aufweisen (s § 184 Abs 3 BAO).
Andere bei Anwendung von Abgabenvorschriften vorzunehmende Schätzungen werden in der Folge nicht näher besprochen; die Notwendigkeit zur Vornahme solcher Schätzungen kann sich auf Grund ausdrücklicher Anordnungen in den in Betracht kommenden Vorschriften ergeben (zB bei der Bestimmung des gemeinen Wertes von Anteilen an Kapitalgesellschaften gem § 13 Abs 2 BewG 1955 oder bei der Festsetzung rückständiger Lohnsteuer nach Maßgabe des § 79 Abs 2 EStG 1988) oder die Folge des Anknüpfens an ihrem Wesen nach nicht präzis festlegbare oder bestimmbare Größen sein (zB bei der Annahme der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer iSd § 7 Abs 1 EStG 1988, bei der Angemessenhei...