Finanzstrafrecht 1992-2002
1. Aufl. 2006
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S. 208Einige Streitfragen zur Selbstanzeige
Univ.-Doz. Dr. Andreas Scheil, Universität Innsbruck
S. 209I. Konkurrenz zwischen den Strafaufhebungsgründen: Rücktritt vom Versuch (§ 14 FinStrG) und Selbstanzeige (§ 29 FinStrG)?
Im Schrifttum ist die, von einer Ausnahme abgesehen, auch nicht näher begründete Ansicht weit verbreitet, daß die Selbstanzeigebestimmung nicht nur bei vollendeten Finanzvergehen, sondern ohne weiteres auch beim Versuch eines Finanzvergehens anwendbar sei. So zuletzt auch Leitner.
Die Ansicht, daß das FinStrG dem Täter beim Versuch zwei, noch dazu ähnliche und miteinander konkurrierende Strafaufhebungsgründe offerieren soll, widerspricht der wichtigsten Regel der systematischen Interpretation, nach der eine Norm nie so ausgelegt werden darf, daß eine andere Norm zweck- und funktionslos wird, insbesondere wenn diese andere Norm einen klaren, eindeutigen Inhalt hat, denn es ist höchst unwahrscheinlich, daß der Gesetzgeber überflüssige Normen schafft. Welchen Anwendungsbereich und welche Funktion sollte denn die jedenfalls insofern eindeutige Bestimmung über den Rücktritt vom Versuch eines Finanzvergehens noch haben, wenn der Täter beim Versuch durch Selbstanzeige straffrei werden kann? Der A...