Umgründungssteuerrecht 2021
13. Aufl. 2021
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Exkurs: Folgen eines Zusammenschlusses nach Art IV UmgrStG oder einer Realteilung nach Art V UmgrStG bei fortgesetzter Einnahmen–Ausgaben–Rechnung (BMF, AÖF 174/1998, UmgrStR 2002 RZ 1399 und RZ 1580)
1. Liegen die Anwendungsvoraussetzungen des Art IV und des Art V UmgrStG für einen Buchwertzusammenschluss bzw eine Buchwertteilung vor und ermitteln die (Rechts–)Nachfolger nach der Umgründung den Gewinn weiterhin im Wege der Einnahmen–Ausgaben–Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG), kommt es nach geltender Verwaltungspraxis zu keinem doppelten Wechsel der Gewinnermittlungsart (nämlich zum Umgründungsstichtag zu einem Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG zu jener nach § 4 Abs 1 leg cit und im ersten Wirtschaftsjahr des Nachfolgers von § 4 Abs 1 zu § 4 Abs 3 EStG). Das in beiden Umgründungsbereichen nach § 23 Abs 2 bzw § 27 Abs 2 UmgrStG als Anwendungsvoraussetzung erforderliche Aufstellen einer Bilanz zum Umgründungsstichtag nach den Grundsätzen des § 4 Abs 1 EStG hat diesfalls nur die Bedeutung eines Status, der für die Feststellung des Buchwertes des umzugründenden Vermögens und der Höhe der stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes Bedeutung hat.
2. Der Verzicht auf einen doppelten Wechsel der Gewinnermittlungsart ändert allerdings nichts daran...