Umgründungssteuerrecht 2021
13. Aufl. 2021
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3. Abschnitt: Umwandlung
A. Umwandlung auf einen Blick
188
Bei der Umwandlung wird das Vermögen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) auf einen Nachfolgerechtsträger übertragen. Der Nachfolgerechtsträger kann entweder der Hauptgesellschafter der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft (verschmelzende Umwandlung) oder eine neu gegründete Personengesellschaft (errichtende Umwandlung) sein. Die verschmelzende Umwandlung auf eine AG, GmbH oder „EU–Gesellschaft“ iSd § 1 Abs 2 EU–VerschG ist gesellschaftsrechtlich nicht mehr zulässig. Die umzuwandelnde Kapitalgesellschaft geht durch die Umwandlung unter.
189
Nach allgemeinem Steuerrecht führt die Umwandlung sowohl bei der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft als auch bei ihren Gesellschaftern zur Liquidationsbesteuerung. Das allgemeine Steuerrecht wird durch die Anwendung des UmgrStG verdrängt.
190
Das UmgrStG ist auf Umwandlungen anzuwenden, wenn durch die Um1w7andlung ein Betrieb übertragen wird und die stillen Reserven beim Nachfolgerechtsträger weiter in Österreich steuerhängig bleiben.
191
Für die übertragende Körperschaft endet durch die Umwandlung ihr letztes Wirtschaftsjahr. Für die Gewinnermittlung hat die umzuwandelnde Körperschaft eine Schlussbilanz zu erstellen. In de...