Umgründungssteuerrecht 2021
13. Aufl. 2021
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1. Abschnitt: Einführung
A. Umgründungen und allgemeines Steuerrecht
I. Begriff der Umgründung
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Der Begriff „Umgründung“ bezeichnet Vorgänge, bei denen sich der Rechtsträger eines Unternehmens ändert, sein Vermögen jedoch grundsätzlich unverändert fortbesteht. Hinsichtlich der steuerlichen Folgen solcher Umgründungen sind die formwechselnde Umgründung und die übertragende Umgründung zu unterscheiden.
II. Formwechselnde Umgründung
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Eine formwechselnde Umgründung (auch formwechselnde „Umwandlung“) liegt vor, wenn die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens zu keiner Änderung der Identität des Rechtsträgers führt und daher keine Übertragung von Vermögen erfolgt. Eine solche formwechselnde Umgründung ist sowohl bei Personengesellschaften als auch bei Kapitalgesellschaften möglich:
Umwandlung einer OG in eine KG bzw einer KG in eine OG
Umwandlung einer AG in eine GmbH bzw einer GmbH in eine AG
Zur „Umwandlung“ einer GesBR in eine OG oder KG siehe die Ausführungen zum Zusammenschluss (Tz 557 am Ende).
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Da sich durch eine formwechselnde Umgründung von Personengesellschaften die Mitunternehmerstellung des Gesellschafters in Bezug auf seine Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft einschließlich sti...