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Delisting und Anlegerschutz

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-85136-117-9

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Delisting und Anlegerschutz (1. Auflage)

S. 58814. Darstellung der wesentlichen Ergebnisse


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I.
Es gibt zahlreiche Motive für einen Rückzug von der Börse, die abhängig von der Situation des Emittenten, der Aktionärsstruktur sowie den notierten Finanzinstrumenten divergieren. Regelmäßig wird eine Kombination unterschiedlicher Aspekte unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Abwägung den Emittenten zu einem Delisting veranlassen.
II.
Mit dem BörseG 2018 wurden erstmalig gesetzliche Bahnen für den Widerruf von Beteiligungspapieren vom Amtlichen Handel der Wiener Börse vorgezeichnet. Wie die historische Darstellung des Zulassungs- und Widerrufsverfahrens zeigte, war aber bereits während der Geltung des BörseG 1875 eine freiwillige Rückzugsmöglichkeit vom Amtlichen Handel auf Antrag des Emittenten zulässig.
III.
Hinsichtlich der Folgen eines Delistings ist zwischen den Wertpapieren zu unterscheiden, deren Zulassung widerrufen werden soll. Für Beteiligungspapiere ist weiters zwischen divergierenden Aktionärsgruppen zu unterscheiden. Ein Mehrheitsaktionär wird vielfach auf ein Delisting des Emittenten hinwirken. Diesen treffen nachteilige Wirkungen der Börsenotiz anteilsmäßig am Größten, ohne dass mit den Börsefunktionen relevante Vorteile einhergehen...

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