Praxishandbuch Investmentfonds
1. Aufl. 2012
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S. 2936. Kapitel
Die Depotbank
Internationale Rechtsdokumente:
CESR, Mapping of duties and liabilities of UCITS depositaries (2010), Ref: CESR/09-175, www.cesr-eu.org - CESR, Depositary Duties and liabilities
Österreichische Literatur:
Kammel/Schredl, Das InvFG 2011 - Richtungsweisende Gesetzgebung oder verpasste Chance?, ÖBA 2011, 556.
Internationale Literatur:
Müller, Die Überwachung der Geschäftstätigkeit der Kapitalanlagegesellschaft durch die Depotbank, DB 1975, 485; Opitz, Depotgesetz: Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren2 (1955).
I. Zweck und Hauptaufgaben der Depotbank
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Wahrung der Anlegerinteressen: Die Einbindung der Depotbank in das Investmentgeschäft bezweckt den Schutz der Anteilinhaber . Einerseits verhindert die Verwahrung des Fondsvermögens bei der Depotbank einen Zugriff des Verwalters (KAG) auf das Fondsvermögen; andererseits übt die Depotbank zahlreiche Kontrollfunktionen aus und wirkt so bei der Abwicklung des Investmentgeschäfts mit. Ihre Aufgaben beginnen mit der Billigung der Fondsbestimmungen und ihrer Änderungen (§ 53 Abs 1 und 4), reichen in viele Verwaltungshandlungen hinein und enden mit der Abwicklung des Kapitalanlagefonds (§ 63) . Die Depotbank hat bei der Wahrnehm...