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Kirchmayr et al

Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2014

2. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-85136-106-3

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Dokumentvorschau
Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2014 (2. Auflage)

S. 293Anhang 11

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Meldung der steuerrelevanten Daten für Investmentfonds und Immobilienfonds (Fonds-Melde-VO) idF BGBl II 227/2013 vom

Gemäß § 186 Abs 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs 2 Z 1 ImmoInvFG wird verordnet:

  • § 1 Laufende Meldung

  • § 2 Verspätete Meldungen und Korrekturen

  • § 3 Veröffentlichung

  • § 4 Übergangsvorschrift

  • § 5 Schlussbestimmungen

S. 297Anlage 1

Art der Übermittlung und Spezifikationen der Meldung>

1. Art der Übermittlung

Die durch einen steuerlichen Vertreter gemäß § 186 Abs 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs 2 Z 1 ImmoInvFG vorzunehmende Übermittlung der steuerrelevanten Daten der Ausschüttung (Ausschüttungsmeldung) und der ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) hat über den von der Meldestelle bereit gestellten Web-Client oder alternativ über den von der Meldestelle bekannt gegebenen FTP Account zu erfolgen. Die Zugangsdaten werden nach erfolgter Registrierung gemäß Anlage 2 an den dort genannten Administrator oder eine von ihm genannte Person bekannt gegeben.

2. Plausibilitätsprüfung

Die gemeldeten Daten erfüllen nur dann die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 der Fonds-Melde-VO, wenn sie den folgenden Plausibilitätskriterien entsprechen:

-

Beträge müssen in der Währung der Anteilsgattung (pro ISIN) gemeldet werden.

-

Die Höhe der ...

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