Kirchmayr et al

Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2014

2. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-85136-106-3

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Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2014 (2. Auflage)

S. 293Anhang 11

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Meldung der steuerrelevanten Daten für Investmentfonds und Immobilienfonds (Fonds-Melde-VO) idF BGBl II 227/2013 vom

Gemäß § 186 Abs 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs 2 Z 1 ImmoInvFG wird verordnet:

S. 297Anlage 1

Art der Übermittlung und Spezifikationen der Meldung>

1. Art der Übermittlung

Die durch einen steuerlichen Vertreter gemäß § 186 Abs 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs 2 Z 1 ImmoInvFG vorzunehmende Übermittlung der steuerrelevanten Daten der Ausschüttung (Ausschüttungsmeldung) und der ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) hat über den von der Meldestelle bereit gestellten Web-Client oder alternativ über den von der Meldestelle bekannt gegebenen FTP Account zu erfolgen. Die Zugangsdaten werden nach erfolgter Registrierung gemäß Anlage 2 an den dort genannten Administrator oder eine von ihm genannte Person bekannt gegeben.

2. Plausibilitätsprüfung

Die gemeldeten Daten erfüllen nur dann die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 der Fonds-Melde-VO, wenn sie den folgenden Plausibilitätskriterien entsprechen:

Beträge müssen in der Währung der Anteilsgattung (pro ISIN) gemeldet werden.

Die Höhe der abzuführenden KESt-Beträge der Ausschüttung darf jene der gemeldeten Ausschüttung nicht überschreiten.

Der Betrag der Ausschüttu...

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