Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2014
2. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11413. Swaps und Swaphandelsgeschäfte
13.1. Allgemeines
Swapgeschäfte sind Vereinbarungen, bei denen sich zwei Vertragsparteien zum Austausch von zukünftigen Zahlungsströmen verpflichten (zB Zinsswap, Währungsswap, Total Return Swap, Credit Default Swap). Swapgeschäfte sind idR over-the-counter (OTC) Geschäfte, dh sie sind nicht börsengehandelt.
13.2. Ertragsteuerliche Konsequenzen bei einem privaten Anleger - neue Rechtslage
Auch bei Swap-Geschäften löst die tatsächliche Lieferung des Basiswertes keinen steuerpflichtigen Realisierungsvorgang aus. Demnach führen Zahlungen aus einem Zinsswap oder Währungsswap im Zusammenhang mit einem steuerpflichtigen Grundgeschäft nicht zu Einkünften aus Derivaten, sondern allenfalls zu höheren oder niedrigeren Einkünften aus der Überlassung von Kapital.
Lediglich der Differenzausgleich führt bei Swapgeschäften zu Einkünften aus Derivaten. Dasselbe gilt im Falle der Veräußerung oder sonstigen Abwicklung eines Swapgeschäftes.
Der Sondersteuersatz von 25% kommt nur bei verbrieften Derivaten zur Anwendung. Die auszahlende Stelle kann ab , jedoch auch bei nicht verbrieften Derivaten, freiwillig eine der Kapitalertragsteuer entsprechende Steuer einbehal...