Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2014
2. Aufl. 2014
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12. Unbedingte Termingeschäfte / Futures
12.1. Ertragsteuerliche Konsequenzen bei einem privaten Anleger - neue Rechtslage
Wird bei einem unbedingten Termingeschäft der Basiswert geliefert, tritt im Zeitpunkt der physischen Lieferung des Basiswertes - wie nach der Rechtslage vor BBG 2011 - kein Realisierungsvorgang ein. Die Einlieferung gilt als entgeltlicher Erwerb des Underlying. Dies ist für die Unterscheidung zwischen Alt- und Neubestand in Bezug auf den Basiswert von Relevanz. Ist der Basiswert ein Finanzinstrument und ist dieser dem Neubestand zuzuordnen, unterliegen realisierte Wertsteigerungen aus dem nachfolgenden Verkauf des Basiswertes Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen.
Wird hingegen ein Differenzausgleich vereinbart, führt ein positiver Spitzenausgleich zu Einkünften aus Derivaten. IdR unterliegen diese Einkünfte dem progressiven Einkommensteuertarif, weil Termingeschäfte und Futures nicht verbrieft sind. Liegt in Ausnahmefällen eine Verbriefung vor, unterliegen die Einkünfte aus dem Termingeschäft dem besonderen Steuersatz von 25% und bei Inlandsverwahrung dem Kapitalertragsteuerabzug. Bei nicht verbrieften Termingeschäften und Futures kann ...