Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2014
2. Aufl. 2014
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11. Optionen und Optionsscheine
11.1. Allgemeines
Im Zuge einer Option erwirbt der Käufer der Option das Recht („long position“), nicht aber die Pflicht, während eines festgelegten Zeitraums (amerikanische Option) oder zu einem festgelegten Ausübungsdatum (europäische Option) eine bestimmte Menge eines Wirtschaftsgutes (Basiswert, Underlying) zu einem festgelegten Preis (Ausübungspreis, strike price) zu kaufen (Call Option) oder zu verkaufen (Put Option).
Der Verkäufer der Option (= Stillhalter, short position) veräußert damit ein Kaufrecht (Call Option) oder ein Verkaufsrecht (Put Option) gegen Erhalt einer Optionsprämie, die dem Stillhalter idR für die Bereitschaft, den Basiswert im Fall der Optionsausübung durch den Berechtigten zu kaufen oder zu verkaufen, gezahlt wird.
S. 10411.2. Ertragsteuerliche Konsequenzen bei einem privaten Anleger - neue Rechtslage
Durch das BBG 2011 wurde die Besteuerung von Derivaten zur Gänze neu geregelt. Demnach führen nach der neuen Rechtslage Einkünfte aus Derivaten aus dem Differenzausgleich, die Stillhalterprämie sowie Einkünfte aus der Veräußerung oder sonstigen Abwicklung von Derivaten zu Einkünften aus Kapitalvermögen.
Der Begriff „Derivat“ umfasst nach...