Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2014
2. Aufl. 2014
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S. 496. Besteuerung ausgewählter Direktveranlagungen
6.1. Inländische Aktien
Als inländische Aktien gelten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die entweder Sitz oder Ort der Geschäftsleitung im Inland haben.Gewinnausschüttungen (Dividenden) aus Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften (Aktien) sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen und unterliegen der Kapitalertragsteuer mit Endbesteuerungswirkung. Dies gilt bei natürlichen Personen für betriebliche und für außerbetriebliche Einkunftsarten.
Bei Dividenden, die von inländischen Kapitalgesellschaften ausbezahlt werden, wird die Kapitalertragsteuer durch die ausschüttende AG (GmbH) und nicht durch die Bank einbehalten. Für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs spielt es daher keine Rolle, ob die inländischen Aktien auf einem in- oder ausländischen Depot gehalten werden. Aufgrund der Endbesteuerungswirkung der Kapitalertragsteuer sind Werbungskosten, die mit den Dividenden in Zusammenhang stehen, zB Depotgebühren, nicht abzugsfähig.
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien unterliegen bei vor entgeltlich erworbenen Aktien (Altbestand) nur dann der Steuerpflicht, wenn sie vor innerhalb der einjährigen Sp...