Sabine Kirchmayr-Schiesselberger/Christoph Finsterer/Matthias Hofstätter/Tatjana Polivanova-Rosenauer/Yvonne Schuchter-Mang/Rainer Brandl/Johannes Prillinger

Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2012

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-85136-101-8

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Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2012 (1. Auflage)

S. 378Anhang 13

Erlass des BmF, GZ BmF-010203/0107-VI/6/2012 vom
Erlass zur Besteuerung von Kapitalvermögen

2. Kapitalertragsteuer

2.1. Allgemeines

Bis zum BBG 2011 stellten nur Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 dar und auch § 93 EStG 1988 stellte auf entsprechende Kapitalerträge ab, ohne direkt an § 27 EStG 1988 anzuknüpfen.

Mit BBG 2011 wurden auch Substanzgewinne und Derivate in die Einkünfte aus Kapitalvermögen einbezogen und auch für sie wurde ein Kapitalertragsteuerabzug vorgesehen. § 93 EStG 1988 stellt jedoch seit BBG 2011 nicht mehr auf eigens definierte Kapitalerträge ab, sondern ordnet den Kapitalertragsteuerabzug immer dann an, wenn inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen. Die Abzugspflicht gilt unabhängig davon, ob die Einkünfte beim Empfänger tatsächlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert oder einer der Haupteinkunftsarten zugerechnet werden (§ 93 Abs 3 EStG 1988).

Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die der besondere Steuersatz von 25% gemäß § 27a Abs 2 EStG 1988 nicht anwendbar ist, unterliegen keinem Kapitalertragsteuerabzug. Daraus ergeben sich folgende materiell-rechtliche Änderungen beim Kapitalertragsteuerabzug gegenüber der Rechtslage vor BBG 2011:

Einkünfte aus der Bet...

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