Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2012
1. Aufl. 2012
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S. 11715. Fondsgebundene Lebensversicherungen
15.1. Allgemeines
Fondsgebundene Kapital- und Lebensversicherungen sind in § 27 Abs 5 Z 3 EStG geregelt. Auf Rückflüsse aus fondsgebundenen Kapital- und Lebensversicherungen, die vor dem abgeschlossen wurden, ist noch die Rechtslage nach § 27 Abs 1 Z 6 EStG idF vor BBG 2012 anzuwenden. Laufende Zahlungen aus Rentenversicherungen können subsidiär als wiederkehrende Bezüge aus Gegenleistungsrenten iSd § 29 Z 1 EStG besteuert werden. Außerhalb der genannten Bestimmungen sind Rückflüsse aus Versicherungsverträgen gs nicht steuerpflichtig, die Übertragung der Versicherungsverträge kann jedoch Steuerpflicht auslösen.
Im Fall von ausländischen Versicherungsprodukten stellt die Verwaltungspraxis zusätzliche Anforderungen. Gs muss das ausländische Versicherungsprodukt mit einer inländischen Versicherung vergleichbar sein; erforderlich ist daher die Übernahme eines ausreichenden versicherungstechnischen Risikos. Wenn ein Todesfallrisiko während der Laufzeit des Versicherungsvertrages von mindestens 105% des Deckungsstocks übernommen wird, ist die angeführte Voraussetzung idR erfüllt.
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung ist zwischen den versicherungssteuerlichen und den ertragsteuerlichen Aspe...