Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2012
1. Aufl. 2012
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13. Swaps und Swaphandelsgeschäfte
13.1. Allgemeines
Swapgeschäfte sind Vereinbarungen, bei denen sich zwei Vertragsparteien zum Austausch von zukünftigen Zahlungsströmen verpflichten (zB Zinsswap, Währungsswap, Total Return Swap, Credit Default Swap). Swapgeschäfte sind idR over-the-counter (OTC) Geschäfte, dh sie sind nicht börsengehandelt.
13.2. Ertragsteuerliche Konsequenzen bei einem privaten Anleger - neue Rechtslage
Auch bei Swap-Geschäften löst die tatsächliche Lieferung des Basiswertes keinen steuerpflichtigen Realisierungsvorgang aus. DemnachS. 110 führen Zahlungen aus einem Zinsswap oder Währungsswap im Zusammenhang mit einem steuerpflichtigen Grundgeschäft nicht zu Einkünften aus Derivaten, sondern allenfalls zu höheren oder niedrigeren Einkünften aus der Überlassung von Kapital.
Lediglich der Differenzausgleich führt bei Swapgeschäften zu Einkünften aus Derivaten. Dasselbe gilt im Falle der Veräußerung oder sonstigen Abwicklung eines Swapgeschäftes.
Der Sondersteuersatz von 25% kommt nur bei verbrieften Derivaten zur Anwendung. Eine Verbriefung liegt bei Swapgeschäften idR nicht vor, weil Swaps OTC-Derivate sind. Daher kommt für Einkünfte aus Swapgeschäften idR der Sondersteuersat...