Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2012
1. Aufl. 2012
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S. 587. Optionsanleihe
7.1. Definition
Optionsanleihen sind Schuldverschreibungen, die den Anleger am Ende der Laufzeit berechtigen, eine im Voraus bestimmte Anzahl von Aktien des Emittenten bzw einer anderen Gesellschaft, Anleihen, Fremdwährungen oder physische Werte (zB Edelmetalle) zu erwerben. Das Recht des Anlegers, die Aktien vom Emittenten zu einem bestimmten Kurs und zu einem bestimmten Ausübungszeitpunkt oder während eines definierten Ausübungszeitraumes zu verlangen (long call), ist durch den Optionsschein (warrant) verbrieft. Mit der Ausübung der Option erlischt der Anspruch des Anlegers auf Rückzahlung des Nominalbetrages der Anleihe nicht.
Wirtschaftlich betrachtet, ist eine Optionsanleihe ein zusammengesetztes Finanzinstrument, das aus einer Anleihe und einem Optionsschein besteht, wobei die Anleihe und der Optionsschein häufig auch rechtlich und wirtschaftlich getrennt voneinander gehandelt werden.
Optionsanleihen sind idR mit einem festen Zinssatz und mit bindenden Rückzahlungsmodalitäten ausgestaltet. Der Zinskupon von Optionsanleihen liegt aufgrund des zugunsten des Anlegers eingeräumten Optionsrechtes in aller Regel unter dem Marktzinssatz für vergleichbare Anleihen.