Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2012
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
6. Besteuerung ausgewählter Direktveranlagungen
6.1. Inländische Aktien
Als inländische Aktien gelten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die entweder Sitz oder Ort der Geschäftsleitung im Inland haben.Gewinnausschüttungen (Dividenden) aus Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften (Aktien) sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen und unterliegen der Kapitalertragsteuer mit Endbesteuerungswirkung. Dies gilt bei natürlichen Personen für betriebliche und für außerbetriebliche Einkunftsarten.
Bei inländischen Dividenden wird die Kapitalertragsteuer durch die ausschüttende AG und nicht durch die Bank einbehalten. Für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs spielt es daher keine Rolle, ob die inländischen Aktien auf einem in- oder ausländischen Depot gehalten werden. Aufgrund der Endbesteuerungswirkung der Kapitalertragsteuer sind S. 44Werbungskosten, die mit den Dividenden in Zusammenhang stehen, zB Depotgebühren, nicht abzugsfähig.
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien unterliegen bei vor dem entgeltlich erworbenen Aktien (Altbestand) nur dann der Steuerpflicht, wenn sie vor dem innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist wiederveräußert worden sind (Spek...