Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen in der Praxis 2012
1. Aufl. 2012
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S. 255. Besteuerung von Einkünften aus der Kapitalveranlagung
5.1. Übersicht
Einkünfte aus der Kapitalveranlagung unterliegen nach Einführung der „Vermögenszuwachssteuer“ iRd BBG 2011 - ohne Differenzierung danach, ob es sich um laufende Kapitalerträge oder realisierte Kursgewinne oder -verluste handelt - idR der Sondersteuer iHv 25%. Nach der Rechtslage nach BBG 2011 gibt es auch jetzt noch für Wertpapiere des Altbestandes eine Differenzierung zwischen laufenden Kapitalerträgen und Substanzgewinnen.
Wird das Kapitalvermögen bei einer inländischen Bank gehalten, erfolgt für die sonderbesteuerten Einkünfte ein Quellensteuerabzug im Rahmen der „Kapitalertragsteuer“ iHv 25%. Durch den Quellensteuerabzug tritt idR Endbesteuerungswirkung ein. Für diese Einkünfte sind durch den Abzug der Kapitalertragsteuer alle abgabenrechtlichen Pflichten erfüllt. MaW sind die Kapitaleinkünfte gs nicht mehr in die Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen aufzunehmen.
S. 265.2. Arten von Einkünften aus Kapitalvermögen
Als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital gelten etwa Dividenden aus in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Zinserträge aus Anleihen, Geldeinlagen und Guthaben bei Kreditinsti...