Besteuerung von Kapitalveranlagungen
1. Aufl. 2010
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S. 379Anhang 14: Richtlinie zur Durchführung der EU-Quellensteuer
Einführungserlass (GZ. BMF-010221/0370-IV/8/2005, )
Die Durchführungsrichtlinien zur EU-Quellensteuer stellen einen Auslegungsbehelf zum EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG) und zur EU-Zinsrichtlinie (Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen) dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Weitere Erlässe zu EU-Quellensteuer bestehen nicht. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Die Durchführungsrichtlinien sind ab Inkrafttreten der EU-Zinsrichtlinie und des EU-Quellensteuergesetzes anzuwenden.
1. Anwendungsbereich (§ 1 EU-QuStG)
Rz 1
Dem Anwendungsbereich des EU-QuStG unterliegen
Zinsen,
die eine inländische Zahlstelle an
einen wirtschaftlichen Eigentümer zahlt oder zu dessen Gunsten einzieht, sofern der wirtschaftliche Eigentümer seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem im Anhang angeführten Gebiet hat,
der wirtschaftliche Eigentümer eine natürliche Person ist, und
keine Ausnahmen von der Besteuerung vorliegen.