Besteuerung von Kapitalveranlagungen
1. Aufl. 2010
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S. 12016. Finanzstrafrechtliche Risiken bei Kapitalveranlagungen
Rainer Brandl
Die ordnungsgemäße Versteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen ist in jüngster Zeit zunehmend in den Mittelpunkt des Ineresses der inund ausländischen Finanzverwaltungen gerückt. Konnte in Österreich bereits im Jahr 1993 durch die Einführung des KESt-Abzuges mit Endbesteuerungswirkung die Hinterziehungsquote bei Kapitaleinkünften massiv gesenkt werden, soll durch die aktuellen Bemühungen bei der internationalen Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen (insb automatischer Informationsaustausch bzw EU-Quellensteuer; verstärkter internationaler Auskunftsverkehr trotz Bankgeheimnis) auch die korrekte Besteuerung von im Ausland veranlagtem Vermögen sichergestellt werden.
Werden in Österreich die abgabenrechtlichen Pflichten nicht, nicht vollständig oder verspätet erfüllt und kommt es dadurch zu einer Abgabenverkürzung, können damit auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen verbunden sein. Die Anknüpfungspunkte sind vielfach und von Fall zu Fall verschieden. Die häufigsten Konstellationen bei Verkürzung von Kapitaleinkünften sollen in der Folge näher ausgeführt werden.