Besteuerung von Kapitalveranlagungen
1. Aufl. 2010
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15. Besteuerung von Zinserträgen in Europa
Durch die Richtlinie 2003/48/EG wurde die Besteuerung von Zinserträgen in Europa neu geregelt. Sie wurde am als Teil des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs vom Rat formell angenommen und trat schließlich am in Kraft.
Die Zielsetzung der sog EU-Zinsrichtlinie (im Folgenden: Zins-RL) besteht in der Erfassung und wirksamen Besteuerung von Zinserträgen,S. 107 sofern diese an in der EU ansässige natürliche Personen ausbezahlt und in einem anderen Staat als im betreffenden Wohnsitzstaat erwirtschaftet werden. Kernpunkt der Regelung ist die Einrichtung eines automatischen Informationsaustausches zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die sog Zahlstelle (zB die Bank) hat bei Vorliegen der beiden oben genannten Voraussetzungen der zuständigen ausländischen Finanzbehörde folgende Informationen mitzuteilen:
Identität und Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers (=Zinsempfänger),
Namen und Anschrift der Zahlstelle,
Kontonummer des wirtschaftlichen Eigentümers oder Wertpapier-Kennnummer (bzw ISIN),
Gesamtbetrag der Zinsen oder Erträge.
Für Österreich, Belgien und Luxemburg gilt jedoch eine Sonderregelung Für die ...