Besteuerung von Kapitalveranlagungen
1. Aufl. 2010
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12. Besteuerung von Investmentfonds
12.1. Inländischer Investmentfonds
12.1.1. Allgemeines
Ein inländischer Investmentfonds (Kapitalanlagefonds) ist ein überwiegend aus Wertpapieren bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen des InvFG gebildet wurde. Die Zusammensetzung des Fondsvermögens richtet sich nach den Vorschriften der §§ 20 bis 21 InvFG. Dabei sind die gehaltenen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen nach dem Grundsatz der Risikostreuung auszuwählen.
Ein Investmentfonds ist kein Rechtssubjekt und somit auch kein Einkommen- oder Körperschaftsteuersubjekt. Ebenso wenig ist die Kapitalanlagegesellschaft, die das Sondervermögen verwaltet, hinsichtlich dessen Einkünfte körperschaftsteuerpflichtig. Die Einkünfte des Sondervermögens sind vielmehr den Anteilinhabern zuzurechnen und unterliegen bei diesen der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer (Transparenzprinzip).
12.1.2. Ausschüttung vs ausschüttungsgleicher Ertrag
Gemäß § 13 Satz 1 InvFG haben die Fondsbestimmungen Regelungen über die Art der Ausschüttung vorzusehen; ein Anteil kann somit entwederS. 76 ausschüttend od...