Besteuerung von Kapitalveranlagungen
1. Aufl. 2010
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9. Aktienanleihe
9.1. Definition
Aktienanleihen („cash or share Anleihen“, „reverse convertibles“) sind idR hochverzinsliche Anleihen, bei welchen der Emittent das Recht hat, die Schuldverschreibung anstatt zum festgelegten Einlösungswert mit einer bestimmten Anzahl von (eigenen oder fremden) Aktien zu tilgen (long put). Der Emittent wird dann das Optionsrecht in Anspruch nehmen, wenn der Marktwert des Aktienpaketes geringer ist als der Rückzahlungsbetrag für die Tilgung der Anleihe. Liegt hingen im Tilgungszeitpunkt der Wert des Aktienpaktes über dem Wert der Anleihe, wird der Emittent die Anleihe in bar tilgen.
Der Anleger ist bei einer Aktienanleihe der Stillhalter einer geschriebenen Put Option. Er trägt somit ein Verlustrisiko, hat aber über den Erhalt der Optionsprämie hinaus keine Gewinnchancen. Die Übernahme der Stillhalterposition wird dem Anleger durch Zahlung des „erhöhten“ Zinskupons abgegolten. Mit anderen Worten ist die Optionsprämie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Differenz zwischen der marktüblichen Verzinsung und dem „erhöhten“ Zinskupon.
S. 549.2. Ertragsteuerrechtliche Konsequenzen bei einem privaten Anleger
Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist die Aktienanleihe...