Besteuerung von Kapitalveranlagungen
1. Aufl. 2010
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S. 447. Optionsanleihe
7.1. Definition
Optionsanleihen sind Schuldverschreibungen, die den Anleger am Ende der Laufzeit berechtigen, anstatt des hingegebenen Kapitals eine im voraus bestimmte Anzahl von Aktien zu erhalten. Der Investor wird im Ausübungszeitpunkt nur dann eine Tilgung in Aktien wählen, wenn der Aktienkurs der zu erwerbenden Aktien über dem Nominale der Anleihe liegt.
Optionsanleihen sind idR mit einem festen Zinssatz und mit bindenden Rückzahlungsmodalitäten ausgestaltet. Der Anleihenzins von Optionsanleihen liegt aufgrund des zugunsten des Anlegers eingeräumten Optionsrechtes in aller Regel unter dem Marktzinssatz für vergleichbare Anleihen.
Wirtschaftlich betrachtet, ist eine Optionsanleihe ein zusammengesetztes Finanzinstrument, das aus einer Anleihe und einem Optionsschein (warrant) besteht, wobei die Anleihe und der Optionsschein häufig auch rechtlich und wirtschaftlich getrennt voneinander gehandelt werden.
Das Recht des Anlegers, die Tilgung der Anleihe in Aktien vom Emittenten zu einem bestimmten Kurs und zu einem bestimmten Ausübungszeitpunkt oder während eines definierten Ausübungszeitraumes zu verlangen (long call), ist durch den Optionsschein (warrant) verbrieft. ...