Besteuerung von Kapitalveranlagungen
1. Aufl. 2010
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S. 265. Übersicht über die Besteuerung von Einkünften aus der Kapitalveranlagung
5.1. Differenzierung zwischen Kapitalerträgen und Substanzgewinnen
Bei der Besteuerung der Erträge aus der Kapitalveranlagung ist - der allgemeinen Systematik des außerbetrieblichen Bereiches folgend - zwischen Kapitalerträgen (Einkünfte aus Kapitalvermögen) und den Wertschwankungen des Vermögens (Substanz- und Veräußerungsgewinne bzw -verluste) zu unterscheiden. Kapitalerträge werden in § 27 EStG definiert und gelten als „Früchte“ einer Kapitalanlage. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind unabhängig von der Behaltefrist der Kapitalanlage einkommensteuerpflichtig. Beispiele für Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Dividenden aus Aktien oder Kuponzinsen aus Forderungswertpapieren. Die Wertänderungen des Vermögens, zB Veräußerungsgewinne aus Aktien und Forderungswertpapieren, sind im außerbetrieblichen Bereich grundsätzlich nicht steuerbar. Davon ausgenommen sind Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 30 EStG) sowie Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen iSd § 31 EStG.
S. 275.2. Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen
5.2.1. Der einkommensteuerliche Grundtatbestand
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen lassen sich allgemein als Nutzu...