Besteuerung von Kapitalveranlagungen
1. Aufl. 2010
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4. Einkommen bei unbeschränkter Steuerpflicht
4.1. Allgemeines
Der Einkommensteuer unterliegt das Einkommen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Das Einkommen ergibt sich im Wesentlichen aus
dem Gesamtbetrag der sieben Einkunftsarten
nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben,
nach Abzug der Sonderausgaben und
nach Abzug der außergewöhnlichen Belastungen.
Das Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Auf die Bemessungsgrundlage ist der Einkommensteuertarif, der progressiv ausgestaltet ist und bis zu 50% beträgt, anzuwenden). DarausS. 23 leitet sich - nach Abzug der Steuerabsetzbeträge (zB Alleinverdienerabsetzbetrag) - die Einkommensteuerschuld ab. Auf die Einkommensteuerschuld wird die entrichtete Lohnsteuer und - in einzelnen Fällen auch - die entrichtete Kapitalertragsteuer sowie allfällig geleistete Einkommensteuervorauszahlungen angerechnet. Das ergibt im Ergebnis eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Fiskus oder eine (auch auszahlbare) Steuergutschrift.
4.2. Die sieben Einkunftsarten
Die folgenden sieben Einkunftsarten unterliegen der Einkommensteuerpflicht (§ 2 Abs 3 EStG):
Die drei erstgenannten Einkunftsarten ...