Besteuerung von Kapitalveranlagungen
1. Aufl. 2010
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 5Vorwort
Die steuerlichen Konsequenzen aus der Kapitalveranlagung sind ein bewegtes Thema. Die steuerliche Erfassbarkeit der Einkünfte aus Kapitalvermögen stand und steht dabei an zentraler Stelle. Vor der Einführung der Endbesteuerung im Jahr 1993 wurden die Einkünfte aus Kapitalvermögen - bedingt durch das Bankgeheimnis und die damals noch geltende Anonymität der Sparkonten - nur vereinzelt besteuert. Die Endbesteuerung, die an die Automatik der Kapitalertragsteuer anknüpft, sollte zumindest bei inländischen Kapitalerträgen die (automatische) Steuerehrlichkeit bedingen. Aus europarechtlichen Gründen war man letztendlich dazu gezwungen, die Endbesteuerung auch auf ausländische Einkünfte auszudehnen. In europarechtlicher Hinsicht soll die Zinsrichtlinie („Savings Directive“) die Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Zinszahlungen innerhalb von Europa gewährleisten. Die Zinsrichtlinie sieht dabei grundsätzlich die Methodik der (grenzüberschreitenden) Meldung von Zinserträgen an das jeweils zuständige Finanzamt vor. Einzelne Länder (Österreich, Luxemburg und Belgien) können aufgrund des bestehenden Bankgeheimnisses derzeit nicht am allgemeinen Meldeverfahren teilnehmen. Für diese...