Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
1. Aufl. 2014
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S. 15825. Besonderheiten des Aufsichtsrates bei börsenotierten Unternehmen
25.1. Zweck und Umfang der Sondervorschriften
Börsenotierte Unternehmen unterliegen zahlreichen Sondervorschriften, die insbesondere der Transparenz und Publizität dienen. Dazu zählen Vorschriften im Unternehmensgesetzbuch bezüglich Corporate Governance und Rechnungslegung (Prozedere der Abschlussprüfung → Kapitel 15.1.) sowie im Börsegesetz hinsichtlich Insiderhandel, Ad-hoc-Publizität und Compliance-Organisation.
25.2. Österreichischer Corporate Governance Kodex
In Österreich gibt es den Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Der ÖCGK ist keine normative Rechtsquelle, sondern ein Ordnungsrahmen, der erst durch freiwillige Selbstunterwerfung Geltung erlangt („soft law“). Obwohl sich der Kodex vorrangig an österreichische börsenotierte Aktiengesellschaften richtet, wird auch nicht börsenotierten Aktiengesellschaften empfohlen, sich an den Regeln des ÖCGK zu orientieren.
Seit 2008 besteht in § 243b UGB die Verpflichtung für börsenotierte Unternehmen, einen Corporate Governance Bericht zu erstellen. In diesem Bericht ist entweder anzugeben, welchem CGK sich das Unternehmen unterwirft oder eine Begründung dafür, warum keinem Kodex entsproch...