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Kunz

Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how

Überblick für die Praxis unter Berücksichtigung von Kreditinstituten

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-85136-107-0

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Dokumentvorschau
Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how (1. Auflage)

23. Besonderheiten des Aufsichtsrates in der GmbH

23.1. Gegenüberstellung: GmbH - Aktiengesellschaft

Das GmbH- und das Aktienrecht zeichnen sich durch weitgehend parallele Vorschriften aus. Oftmals wird dort, wo es im GmbH-Recht keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen gibt, auf Normen des Aktiengesetzes zurückgegriffen, welches eine viel höhere Regelungsdichte als das GmbH-Gesetz aufweist. Die beiden Rechtsformen weisen aber nicht nur Parallelen auf, sondern in einigen Punkten auch erhebliche Unterschiede (zur allgemeinen Unterscheidung: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung → Kapitel 1.2.).

23.2. Einrichtung eines Aufsichtsrats

Während die Aktiengesellschaft stets einen Aufsichtsrat als obligatorisches Organ einzurichten hat, muss die GmbH bloß unter gewissen Umständen einen Aufsichtsrat einrichten (Aufsichtsrat der GmbH → Kapitel 1.2.3.3.).

Ein Aufsichtsrat ist vor allem dann zwingend einzurichten, wenn

  • das Stammkapital EUR 70.000 und die Anzahl der Gesellschafter 50 übersteigen,

  • die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt mehr als 300 Arbeitnehmer beschäftigt,

  • S. 151die GmbH Gesellschaften (Aktiengesellschaften, aufsichtsratspflichtige GmbHs) einheitlich leitet oder aufgrund von einer Beteiligung von mehr als 50%...

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