Die Bonitätsprüfung beim Verbraucherkredit (§ 7 VKrG)
1. Aufl. 2013
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S. 1Einleitung
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Der im Rahmen des DaKRÄG in Österreich eingeführte § 7 VKrG verpflichtet Kreditgeber neuerdings dazu, vor Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags die Kreditwürdigkeit des kreditwerbenden Verbrauchers zu prüfen. Diese Regelung, die Art 8 der Verbraucherkredit-Richtlinie 2008 umsetzte, trägt offenkundig dem praktischen Problem Rechnung, dass mit einer Kreditvergabe typischerweise das Risiko eines Ausfalls des Kreditnehmers verbunden ist. Zwar entsprach es schon vor Einführung des § 7 VKrG der Bankenpraxis, die Bonität des Kreditwerbers vor Abschluss eines Kreditvertrags zu bewerten und das Ergebnis der Kreditvergabeentscheidung zugrundezulegen; allerdings war auf Basis der alten Rechtslage anerkannt, dass die Bonitätsbewertung allein im Interesse der Banken, nicht jedoch im Interesse der Kreditnehmer erfolgte. Letztere hatten bisher eigenverantwortlich zu beurteilen, ob die sich aus dem Kredit ergebenden Belastungen für sie tragbar sind. Im Lichte der VKr-RL 2008 ist jedoch zweifelhaft, ob dieser Grundsatz weiterhin seine Gültigkeit hat.
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Zu den vielfältigen Teilproblemen, die sich im Zusammenhang mit § 7 VKrG stellen, wurde in der Literatur in jüngerer Zeit wiederholt Stellung bezogen, allerdings...