Privatstiftungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2013
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Anhang II.1 - RV PSG 1132 BlgNR XVIII. GP
Anhang II.1 - RV PSG 1132 BlgNR XVIII. GP
VORBLATT
Problem:
Stiftungen können derzeit nur zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken errichtet werden, bedürfen behördlicher Genehmigung und unterliegen der Behördenkontrolle. Das Fehlen österreichischer Privatrechtsstiftungen hat einerseits zum erbrechtlich bedingten Zerfall wirtschaftlicher Vermögenseinheiten andererseits zur Übertragung solcher Einheiten in ausländische Stiftungen geführt. Das österreichische Steuerrecht hat infolge des Fehlens „eigennütziger“ Stiftungen der Eigenart solcher juristischer Personen nicht Rechnung tragen können.
Ziel:
Durch Schaffung eines bedarfsgerechten Rechtsinstrumentariums soll der Abfluß von Vermögen in ausländische Stiftungen und die Errichtung von Hilfskonstruktionen hintangehalten werden.
Inhalt:
Mit dem Entwurf wird die juristische Person der „Privatrechtsstiftung“ geschaffen, die sich - unter Bedachtnahme auf die Eigentümlichkeiten einer Stiftung, nämlich Vermögensverselbständigung unter Bindung an den Stifterwillen - weitgehend an den Strukturen der Handelsgesellschaften orientiert. Zugleich werden steuerrechtliche Vorschriften, die dem Steuersystem und der Eig...