Privatstiftungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
zu Art XI - Inkrafttreten, Vollziehungsklausel
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Inkrafttreten | 1-9 |
II. | Meldepflicht für die zum bestehenden oder festgestellten Begünstigten | 10-12 |
III. | Vollziehungsklausel | 13 |
Literatur
N. Arnold, Stiftungsrechtliche Änderungen für Privatstiftungen durch das BBG 2011, ; Information des BMF, GZ BMF-010216/0023-VI/6/2011 vom zur Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG idF BBG 2011, ZFS 2011, 91 f [Anm Puchinger]; Briem, Die Novelle zum Privatstiftungsgesetz, PSR 2011/3, 6 ff [insbesondere 9]; Eiselsberg/Haslwanter, Die Pflicht zur Offenlegung der Begünstigten, in Eiselsberg (Hrsg), Stiftungsrecht JB 2011, 101 ff; Puchinger/Marschner, Die elektronische Meldung von Begünstigten von Privatstiftungen - was nun wirklich gilt, ZFS 2011, 112 ff; zu Meldepflichten siehe auch die Literatur zu § 5.
I. Inkrafttreten
1
Das PSG ist am (rückwirkend) in Kraft getreten. Übergangsbestimmungen fehlen. Überlegungen zu Fragen der Auswirkung des rückwirkenden Inkrafttretens erübrigen sich, da der Bundesgesetzgeber mit der Privatstiftung eine neue Rechtsform geschaffen hat. Die rückwirkende Inkraftsetzung des Art V Z 10 per bezieht sich nicht auf das PSG selbst, sondern auf die abgabenrechtlichen...