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Nikolaus Arnold

Privatstiftungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2013

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Nikolaus Arnold - Privatstiftungsgesetz - Kommentar

zu § 37 PSG - Löschung

Nikolaus Arnold

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Schlussrechnung und Löschungsantrag
2-4
III.
Löschungsbeschluss
5-6
IV.
Wirkung der Löschung
7
V.
Aufbewahrung der Bücher und Schriften und Einsicht
8
VI.
Nachtragsabwicklung
9-15
VII.
Gerichtsgebühren
16-17

I. Allgemeines

1

Die Auflösung der Privatstiftung (§ 35 PSG) führt zu deren Abwicklung (§ 36 PSG). Nach Beendigung der Abwicklung hat die Privatstiftung keine Existenzberechtigung mehr und ist daher zu löschen. Die Einzelheiten regelt (in groben Zügen) § 37 Abs 1 PSG.

Dem Recht der Kapitalgesellschaften nachgebildet sind Bestimmungen über die Aufbewahrung der Bücher und Schriften ...

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